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   BGH, 27.09.2012 - V ZB 101/12   

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https://dejure.org/2012,32997
BGH, 27.09.2012 - V ZB 101/12 (https://dejure.org/2012,32997)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2012 - V ZB 101/12 (https://dejure.org/2012,32997)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2012 - V ZB 101/12 (https://dejure.org/2012,32997)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei fehlender Möglichkeit zur Anhörung zum Vorliegen des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft seitens des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei fehlender Möglichkeit zur Anhörung zum Vorliegen des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft seitens des Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 61/11

    Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft als Verfahrensvoraussetzung für das

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 101/12
    Denn die den Haftantrag ergänzenden Ausführungen der Beteiligten zu 2 richten sich nicht nur an das Gericht, sondern auch an den Betroffenen (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448); dieser muss Gelegenheit haben, hierzu in der gerichtlichen Anhörung Stellung zu nehmen (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, juris Rn. 9).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 101/12
    Die auch gegen die Zurückweisung eines Feststellungsantrags nach § 62 FamFG ohne Zulassung statthafte Rechtsbeschwerde (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44, 45) ist bereits deswegen begründet, weil der Betroffene keine Möglichkeit hatte, bei der Anhörung vor dem Amtsgericht zum Vorliegen des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft Detmold Stellung zu nehmen.
  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11

    Zurückschiebungshaftverfahren: Mitteilung des Einvernehmens des

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 101/12
    Denn die den Haftantrag ergänzenden Ausführungen der Beteiligten zu 2 richten sich nicht nur an das Gericht, sondern auch an den Betroffenen (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448); dieser muss Gelegenheit haben, hierzu in der gerichtlichen Anhörung Stellung zu nehmen (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, juris Rn. 9).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten -

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 101/12
    Es kann dahingestellt bleiben, ob dem Betroffenen was erforderlich gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, juris Rn. 9) - der Haftantrag vor der Anhörung in Kopie ausgehändigt wurde.
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